Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung durch Juristin
Mit Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (ab 2023) oder bei Datenbearbeitungen im EU-Raum ist eine Datenschutzerklärung für jedes Unternehmen Pflicht. Eine Juristin erstellt für Sie individuell die Datenschutzerklärung. Damit erfüllen Sie die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Datenschutzerklärung inkl. Datenschutz-Umsetzung
Eine Juristin erarbeitet mit Ihnen die wichtigsten Umsetzungsschritte, damit Ihr Unternehmen datenschutzkonform unterwegs ist und auch die strengen Vorschriften der DSGVO einhält. Bei dieser Datenschutz-Umsetzung ist u.a. eine Datenschutzerklärung enthalten, ausserdem erhalten Sie alle weiteren notwendigen Dokumente und Arbeitshinweise zur Umsetzung der Datenschutzbestimmungen.
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